Impressum und AGB

 

Name des Webseitenbetreibers
Garas Naturstein


Adresse
Gewerbepark 26


Telefonnummer
+43 2723/78565

 

Inhaber
Vasile Garas

 

Gewerberechtlicher Geschäftsführer
Raffael Garas

 

Geschäftszweig
Steinmetzmeister einschl. Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher

 

Verantwortlich für den Inhalt der Website
siehe Geschäftsführer

 

Das Unternehmen Garas Naturstein ist Mitglied der österreichischen Wirtschaftskammer gemäß den geltenden Rechtsvorschriften. 

 

Bitte beachten Sie:

- Für den Inhalt von anderen Webseiten, auf die von unserer Website aus Links führen, übernimmt das Unternehmen Garas Naturstein keine Haftung!

 

- Alle Daten sowie Bilder und Text sowie sonstige Dateien dieser Homepage sind geistiges Eigentum des Unternehmens Garas Naturstein. Die Verwendung für ausschließlich privaten Gebrauch ist gestattet, für jegliche andere Nutzung bedarf es einer schriftlichen Zustimmung der Firma Garas Naturstein. Für eventuell entstehende technische Gebrechen oder andere Schäden durch das Herunterladen bzw. der Verwendung unserer Webseiteninhalte übernimmt das Unternehmen Garas Naturstein keine Haftung! 

 

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.    Grundlagen

 

1.1.    Geltung der AGB

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, Einzelunternehmen Vasile Garas (Garas Naturstein) 3202 Hofstetten, http://www.office@garas-naturstein.at, - nachfolgend > Garas Naturstein < genannt - gegenüber dem Kunden (Auftraggeber) erbringt.  Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von Garas Naturstein angenommenen Auftrages, diesen AGB und allenfalls bestehenden sonstigen Geschäftsbedingungen von Garas Naturstein.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich Garas Naturstein diesen ausdrücklich und – außer gegenüber Konsumenten – schriftlich unterworfen hat.  Die Geschäftsbedingungen von Garas Naturstein gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte.

 

 

1.2.    Kostenvoranschlag oder Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr der Richtigkeit erstellt. Sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenvoranschlages als unvermeidlich herausstellt, teilen wir das unserem Kunden unverzüglich mit. Kostenvoranschläge mit bloßen handgefertigten Skizzen sind unentgeltlich. Wird ein selbständiges Werk mit detaillierten Entwürfen, Zeichnungen, oder Plänen erstellt, sind diese Kostenvoranschläge zu honorieren. An unseren Entwürfen, Zeichnungen und Planunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, diese Planungszeichnungen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

 

1.3.    Zustandekommen des Vertrages

 

Ein Vertragsverhältnis zwischen Garas Naturstein und dem Kunden kommt zu Stande, wenn Garas Naturstein nach Zugang der Bestellung eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat. In Katalogen, Prospekten, etc. enthaltene Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Dieser Absatz gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Hat ein Verbraucher seine bei Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung nicht in den von Garas Naturstein für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume oder auf einer Messe abgegeben und die geschäftliche Verbindung mit Garas Naturstein nicht selbst angebahnt, und sind dem Zustandekommen des Vertrages Besprechungen zwischen Kunde und Garas Naturstein vorausgegangen, so ist er gemäß § 3 KSchG berechtigt, vom Vertragsanbot bis zum Zustandekommen des Vertrages zurückzutreten. Nach Zustandekommen des Vertrages kann der Verbraucher innerhalb einer Frist von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform und ist an den jeweiligen Sitz von Garas Naturstein zu übersenden. Dieses Rücktrittsrecht ist bei eigens für den Kunden angefertigten Inschriften, bei von Dritten eigens für den Kunden bezogenen und für diesen personalisierten Leistungen jedenfalls ausgeschlossen. Im Übrigen ist          § 5f KSchG anwendbar.

 

 

1.4.    Übertragung von Rechten und Pflichten

 

Garas Naturstein ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt. Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und - außer gegenüber Verbrauchern - schriftlichen Zustimmung von Garas Naturstein. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen Garas Naturstein diesbezüglich schad- und klaglos.

 

 

2.    Leistungen aus diesem Vertrag

 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Bestellung und der Auftragsbestätigung, und den (allfälligen) sich darauf beziehenden (bei Unternehmern schriftlichen) Vereinbarungen der Vertragsparteien.

 

 

3.    Entgelte

 

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Anbot und/oder Bestellformular angeführten Preise. Mangels anderslautender Vereinbarung verstehen sich diese Preise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Konsumenten werden Bruttopreise angegeben. Sofern die Berechnung der jeweiligen Preise automationsunterstützt erfolgt - insbesondere durch ein Online-Formular oder im Rahmen von Eingaben auf der Webseite von Garas Naturstein - verstehen sich alle errechneten Preise vorbehaltlich (EDV-) Berechnungsfehler.

 

 

4.    Zahlungen

 

4.1.    Abrechnung und Fälligkeit

 

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. 

 

 

4.2.    Zahlungsverzug, Verzugszinsen

 

Garas Naturstein ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu verrechnen. Die für das Einschreiten von Rechtsanwälten sowie Inkassoinstituten anfallenden zweckentsprechenden und erforderlichen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, Garas Naturstein entstehenden Bankspesen sowie Bearbeitungs-, Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei sich der Kunde hinsichtlich eines eingeschalteten Inkassoinstituts verpflichtet, maximal die Vergütungen zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996, in der jeweiligen Fassung, ergeben.

 

 

4.3.    Aufrechnung

 

Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Garas Naturstein und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von Garas Naturstein nicht anerkannter Forderungen des Kunden, ist ausgeschlossen.  In Abänderung dieses Punktes gilt für Verbrauchergeschäfte: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Garas Naturstein ist nur möglich, sofern entweder Garas Naturstein zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder von Garas Naturstein anerkannt worden ist.

 

 

 

5.    Gewährleistung

 

5.1.    Gewährleistungsfrist

 

Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin Garas Naturstein den Mangel angezeigt hat.

 

 

5.2.    Behebung von Mängeln 

 

Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Garas Naturstein durch Nachbesserung oder Preisminderung behoben.

 

 

5.3.    Mängelrüge

 

Mängelrügen sind unverzüglich, jedoch spätestens binnen 2 Werktagen nach Übergabe des Vertragsgegenstandes, bei verborgenen Mängeln nach Erkennbarkeit des Mangels mittels eingeschriebenen Briefes, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die erbrachte Leistung als genehmigt. In diesem Fall stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen Garas Naturstein auf Grund mangelhafter Leistungserbringung, insbesondere aus dem Titel der Irrtumsanfechtung, Gewährleistung, Nichterfüllung oder Schadenersatz, zu. 

 

 

 

6.    Schadenersatz

 

Die Haftung von Garas Naturstein für schlicht grobe Fahrlässigkeit ist, außer bei Personenschäden, ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet Garas Naturstein nicht für Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Der Kunde hat Verursachung, Rechtswidrigkeit und Verschulden zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 2 Jahren nach Gefahrenübergang. Abweichend davon gilt für Verbraucher: Die Haftung von Garas Naturstein für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen. Voraussetzung für Schadenersatzansprüche gegen Garas Naturstein ist die unverzügliche und schriftliche detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens (vgl. Punkt 5.3.) nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Garas Naturstein haftet nicht für Schäden, die durch den Kunden aufgrund der Nichtbeachtung des zwischen diesem und Garas Naturstein abgeschlossenen Vertrages und seiner Bestandteile sowie insbesondere durch Nichtbeachtung dieser AGB verursacht wurden. Der Kunde ist verpflichtet, sich mit allen von Garas Naturstein zur Verfügung gestellten Informationen über den Vertragsgegenstand und den damit verbundenen Risiken vertraut zu machen. Bei Zweifelsfragen ist eine Stellungnahme von Garas Naturstein einzuholen. Für Mängel oder Schäden, die auf Nichtbeachtung dieser Hinweise, Nichteinholung der Stellungnahme von Garas Naturstein oder eigenmächtige Veränderungen des Verkaufsgegenstandes zurückzuführen sind, haftet Garas Naturstein nicht. Der Kunde ist verpflichtet, bei Weitergabe (von Teilen) des Vertragsgegenstandes zugleich auch die von Garas Naturstein erhaltenen Informationen und Gefahrenhinweise an seinen Kunden vollständig weiterzugeben und ihm die Pflicht aufzuerlegen, sich mit diesen vertraut zu machen. Von Garas Naturstein zugesagte Leistungen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und – außer mit Verbrauchern – schriftlich als solche vereinbart wurden.

 

Für Bruch oder Defekt von Platten, Werkstücke, Ware, oder ähnliches, die von Kunden zur Bearbeitung zu Garas Naturstein gebracht werden und bei Zuschnitt oder genereller Bearbeitung Schaden nehmen, entfällt jegliche Haftung und Schadenersatz.

 

 

7.    Datenschutz

 

7.1.    Referenzliste

 

Der Kunde erteilt die jederzeit schriftlich widerrufbare Zustimmung, dass sein Name / seine Firma in einer Referenzliste (elektronisch oder herkömmlich erfasst) zu Werbezwecken von Garas Naturstein aufgenommen werden kann. 

 

 

7.2.    Verwendung von Daten für Vermarktungszwecke, Einverständnis zum Erhalt von Werbung

 

Der Kunde erklärt sich einverstanden, von Garas Naturstein Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services von Garas Naturstein sowie Geschäftspartnern von Garas Naturstein in angemessenem Umfang per Post oder per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich bei Garas Naturstein. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. 

 

 

7.3. Einverständnis für die Anbringung eines Firmenlogos

 

Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass auf Produkten von Garas Naturstein ein Firmenlogo angebracht werden kann. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. 

 

 

 

8.    Besondere Bestimmungen bei der Lieferung von Waren

 

8.1. Gelieferte Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Garas Naturstein. Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von Garas Naturstein zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des Garas Naturstein nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des vereinbarten Nettoentgelts als vereinbart. Das Recht auf Geltendmachung übersteigenden Schadenersatzes durch Garas Naturstein bleibt unberührt. Bei Unternehmergeschäften ist das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen.  Die vereinbarten Preise gelten ab Lager von Garas Naturstein, ausschließlich Verpackung und Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese, sowie eine allfällig vom Kunden gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet. Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: - Datum der Auftragsbestätigung; - Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen; - Datum, an dem Garas Naturstein eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält.

 

8.2. Küchenarbeitsplatten und Zuschnitte im Allgemeinen

 

Küchenarbeitsplatten und Zuschnitte werden nach den Normen B3113 und BIV Merkblatt 2.02b – Küchenarbeitsplatten gefertigt. Der Kunde kann jederzeit Einsicht nehmen. Diese liegen bei Garas Naturstein zur Durchsicht auf. Der Kunde ist ab Angebot bist zur Ausführung/Lieferung und Montage der Arbeit mit der in der Önorm B3113 sowie BIV Merkblatt 2.02b – Küchenarbeitsplatten gefestigten Ausführung einverstanden. Es ist nicht möglich, bereits zugeschnittene und verlegte Werkstücke zu reklamieren. 

 

 

 

9.    Besondere Bestimmungen bei der Erstellung von Gravuren und/oder Inschriften

 

9.1.    Lieferfristen Die Lieferfrist für die Erstellung von Gravuren beträgt 90 Tage, wenn der Vertrag in den Monaten April bis Oktober zustande kommt. Für Aufträge, die nach dem 1. November angenommen werden, beginnt diese Frist mit 1. April des darauffolgenden Jahres zu laufen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Gravuren im Freien nur bei günstiger Witterung durchführbar sind. Bei Schlechtwetter verschiebt sich diese Frist für jeden Schlechtwettertag um einen Tag. Als Schlechtwetter gelten (Außen-)Temperaturen unter 5 Grad Celsius, Schnee, Hagel, Regen, Sturm. Wird die Lieferfrist von Garas Naturstein nicht eingehalten, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.  Der Rücktritt vom gegenständlichen Vertrag hat schriftlich zu erfolgen.

 

 

9.2.    Mitwirkungspflicht des Kunden

 

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für eine ordnungsgemäße Erstellung der Gravur bzw. Inschrift notwendigen Daten an Garas Naturstein zu übermitteln, insbesondere den Text und die Friedhofs- und Grabdaten.

 

 

9.3.    Friedhof und Grabadresse

 

Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, Gravuren und andere Arbeiten an dem bekanntgegebenen Grab bzw. Denkmal anfertigen zu lassen. Sollte sich herausstellen, dass der Kunde nicht zur Beauftragung von Gravuren bzw. Inschriften und Arbeiten auf dem entsprechenden Stein bzw. Grabmal berechtigt ist oder war, so haftet der Kunde für jeden Schaden, der Garas Naturstein daraus entsteht. Der Kunde haftet insbesondere für jeden Schaden, der Garas Naturstein durch die Bekanntgabe falscher Friedhofs- und/oder Grabdaten entsteht.  Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen wird der Kunde Garas Naturstein jedenfalls schad- und klaglos halten.

 

 

9.4.    Gravierter Text

 

Der Kunde bestätigt die Korrektheit der von ihm übermittelten Namen, Daten und Texte. Garas Naturstein haftet keinesfalls für die Korrektheit der vom Kunden bekannt gegebenen Namen, Daten und Texte. 

 

 

9.5.    Standardschriftarten

 

Die genannten Preise gelten für Standardschriften und Standardgravurtechniken.

 

Neue Inschriften werden mit dem Sandstrahlgerät graviert.

 

 

9.6.    Nachschriften

 

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird eine Nachschrift entsprechend der vorhandenen Schriftart, Vergoldung / Farbe und Größe der bestehenden Inschrift angefertigt. Garas Naturstein fertigt, wenn nicht anders vereinbart, Nachschriften mit dem Sandstrahlgerät an Ort und Stelle der Grabanlage an. Auf Kundenwunsch muss ausdrücklich vereinbart werden, dass der Kunde die Nachschrift als Keilschrift, mit Hammer und Meißel, gefertigt wird.

 

 

 

10.    Besondere Bestimmungen bei der Erstellung von Vergoldungen und/oder Färbungen

 

 

10.1.    Lieferfristen

 

Die Lieferfrist für die Erstellung von Vergoldungen bzw. Färbungen beträgt 30 Tage, wenn der Vertrag in den Monaten April bis Oktober zustande kommt. Für Aufträge, die nach dem 1. November angenommen werden, beginnt diese Frist mit 1. April des darauffolgenden Jahres zu laufen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Vergoldungen bzw. Färbungen im Freien nur bei günstiger Witterung durchführbar sind. Bei Schlechtwetter verschiebt sich diese Frist für jeden Schlechtwettertag um einen Tag. Als Schlechtwetter gelten (Außen-)Temperaturen unter 5 Grad Celsius, Schnee, Hagel, Regen, Sturm. Wird die Lieferfrist von Garas Naturstein nicht eingehalten, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.  Der Rücktritt vom gegenständlichen Vertrag hat schriftlich zu erfolgen.

 

10.2.    Mitwirkungspflichten des Kunden

 

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für eine ordnungsgemäße Erstellung der von Vergoldungen bzw. Färbungen notwendigen Daten an Garas Naturstein zu übermitteln, insbesondere die gewünschte Farbe und die Friedhofs- und Grabdaten.

 

 

 

10.3.    Friedhof und Grabadresse

 

Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, Veränderungen an dem bekannt gegebenen Grab bzw. Denkmal anfertigen zu lassen. Sollte sich herausstellen, dass der Kunde nicht zur Beauftragung von Veränderungen auf dem entsprechenden Stein bzw. Grabmal berechtigt ist oder war, so haftet der Kunde für jeden Schaden, der Garas Naturstein daraus entsteht. Der Kunde haftet insbesondere für jeden Schaden, der Garas Naturstein durch die Bekanntgabe falscher Friedhofs- und/oder Grabdaten entsteht.  Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen wird der Kunde Garas Naturstein jedenfalls Schad- und klaglos halten.

 

 

10.4.    Nachvergoldungen / Nachfärbungen Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird eine Vergoldung bzw. Färbung entsprechend der bestehenden Vergoldung bzw. Farbe angefertigt.

 

 

11.    Sonstige Bestimmungen

 

11.1.    Anwendbares Recht

 

Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechtes – unter Ausschluss des UNKaufrechtes – vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch, sowie die Währung Euro.

 

11.2.    Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis, an welchem Garas Naturstein als Vertragspartner beteiligt ist, ist nach Wahl von Garas Naturstein die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes St.Pölten oder des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von Garas Naturstein vereinbart.

 

11.3.    Schriftform für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

 

11.4.    Schriftform für Mitteilungen des Kunden

 

Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden, welche dieses Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen. 

 

 

11.5.    Adressänderungen; Zugang von elektronischen Erklärungen

 

Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift Garas Naturstein umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird Garas Naturstein diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden und der Kunde sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann.

 

11.6.    Keine normative oder interpretative Bedeutung der Überschriften

 

Überschriften in diesen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine normative Bedeutung, begrenzen oder erweitern nicht den Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen und dienen nicht der Interpretation.

 

 

 

11.7.    Salvatorische Klausel

 

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

 

 

Vasile Garas, Steinmetzmeister einschl. Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher, 3202 Hofstetten, Gewerbepark 26, Gerichtsstand St.Pölten

 

E-Mail: office@garas-naturstein.at, Telefon: +43 272378565,

 

Gewerberechtlicher Geschäftsführer: Raffael Volker Garas